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Immobilienkauf

Informationen zum Erwerb einer griechischen Immobilie

Ein Immobilienkauf in Griechenland ist anhand der Vorbereitung zum Kauf, sehr zeitintensiv. Wir mit unserem Team erledigen gegen
einer Vollmacht alle notwendigen Arbeiten für Sie, dass Sie nur noch zum Notartermin kommen könnten. Die Kaufabwicklung über
unsere Firma beinhaltet immer eine Kooperation zwischen einem Rechtsanwalt und einem Notar. Weitere involvierte Personen sind
ein Steuerberater und ein Architekt oder Bau-Ing.

EU-Bürger sind bei der Kaufabwicklung gleichgestellt wie die griechischen Bürger. Die Eröffnung eines Bankkontos ist dagegen
ohne persönliches Erscheinen zwar möglich, jedoch sehr zeitintensiv. Wir empfehlen unseren Kunden selber vor Ort und natürlich
mit unserer Unterstützung ein Konto zu eröffnen. Für den Kauf einer Immobilie in Griechenland benötigen Sie daher als erstes eine griechische Steuernummer (AFM). Diese können wir nach Erteilung einer Vollmacht für Sie besorgen. Die Kosten hierzu sind für
eine Person EUR 350,00 und für ein Ehepaar EUR 500,00 plus 24% MwSt. – Zu diesen einmaligen Kosten kommt eine jährliche
Pauschale von EUR 100,00 plus 24% MwSt. für die Betreuung beim Finanzamt hinzu.

Für den Immobilienerwerb benötigt der Käufer(in): einen gültigen EU Reisepass oder Personalausweis, eine griechische
Steuernummer (AFM), eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Entrichtung der Grunderwerbssteuer
und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Für Käufer/Bürger außerhalb der EU, gelten zusätzliche Bestimmungen.

Der Verkäufer muss folgende Unterlagen dem Notar vorlegen:

Einen gültigen Pass, eine griechische Steuernummer (AFM), aktuelle topographische Pläne der Immobilie, eine Bescheinigung
des zuständigen Finanzamtes über die Entrichtung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer, eine Bescheinigung über
die Entrichtung der Immobiliensteuer in den letzten fünf (5) Jahren, eine Bescheinigung über eventuelle oder keine
Einnahmen aus der Immobilie (in den letzten zwei Jahren), einen Grundbuch und Katasteramtsauszug, eine Bescheinigung
eines Ingenieurs über die Nicht-Existenz von baurechtlichen Verstößen bzw. über die Legalisierung evtl. baurechtlicher
Verstöße und die Entrichtung der Gebühren hierfür, bei Häuser einen Energieeffizienzausweis, eine Unbedenklichkeits-
bescheinigung vom zuständigen Finanzamt, eine Bescheinigung eines Ingenieurs gemäß dem griechischen Gesetz
4014/2011 über die Besichtigung der Immobilie und Feststellung der Nicht-Existenz baurechtlicher Verstöße, eine
Bescheinigung der Vollständigkeit der elektronischen Identität des Gebäudes, eine Baugenehmigung für bebaute
Immobilien, deren Bau vor 1983 war, eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über die Entrichtung aller
kommunalen Gebühren. Der Notar darf den Kaufvertrag nicht beurkunden, wenn diese Bescheinigung nicht vorliegt.
Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gewähr.

Die Kaufnebenkosten inklusive der Übertragungssteuer betragen ca. 10%. Die Steuern und Gebühren nach dem
Immobilienkauf sind die ENFIA Steuer, die Gebühren für TV, die Müllabfuhr (Immobilien-, Müllbeseitigungs- und Straßenbeleuchtungsgebühr: Diese Gebühren werden in der Stromrechnung mitangeführt und an die zuständige
Kommune abgeführt. Die Größe der Immobilie legt die Höhe dieser Gebühren fest) und die Gemeindesteuer.
Bitte beachten Sie, dass alle Räume wie Keller oder Parkplätze etc. von der ENFIA Steuer betroffen sind. Sie
haben Fragen? Rufen Sie uns an: +30 217 000 30 30 oder schreiben Sie uns: athen@atticacare.eu

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